Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen
    Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für
    alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
    Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit
    Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen
    durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
    Veröffentlichung.
  3. Widerspricht der Kunde den AGB,
    ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
    Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
    Diese erlangen nur Gültigkeit, wenn der Fotograf sie schriftlich
    anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer
    laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle
    zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen,
    sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 


 

II. Auftragsproduktionen

  1. Kostenvoranschläge des
    Fotografen sind unverbindlich. Treten während der Produktion
    Kostenerhöhungen ein, zeigt der Fotograf diese an, wenn eine
    Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15
    % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen
    überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist eine
    zusätzliche Vergütung gemäß vereinbartem Zeithonorar bzw. in Form einer
    angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  2. Der Fotograf ist berechtigt,
    Leistungen Dritter, die für die Durchführung der Produktion erforderlich
    sind, im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen.
  3. Die Auswahl der dem Kunden nach
    Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegten Aufnahmen erfolgt durch
    den Fotografen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Erfolgen innerhalb von zwei
    Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen,
    gelten diese als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 


 

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches
    dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von der Schaffensstufe
    oder technischen Form. Dies gilt insbesondere für elektronisch oder
    digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es
    sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
    geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5
    Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene
    Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen und
    zu vergüten.
  4. Das überlassene Bildmaterial
    bleibt Eigentum des Fotografen, auch wenn Schadensersatz hierfür geleistet
    wird.
  5. Der Kunde hat das Bildmaterial
    sorgfältig zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
    Zwecken weitergeben.
  6. Reklamationen bezüglich Inhalt,
    Qualität oder Zustand des Bildmaterials sind innerhalb von zwei Wochen
    nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial
    als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugegangen.

 


 

IV. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich
    nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
    Veröffentlichungen im Internet oder in digitalen Datenbanken sind zeitlich
    begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume eines entsprechenden
    Printobjekts.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte,
    medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen müssen
    gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
    100 % auf das Grundhonorar.
  3. Mit der Lieferung wird
    lediglich ein Nutzungsrecht für die einmalige Verwendung des Bildmaterials
    zu dem angegebenen Zweck übertragen.
  4. Jede weitergehende Nutzung,
    Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig
    und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  5. Veränderungen des Bildmaterials
    sind nur nach schriftlicher Zustimmung und mit Kennzeichnung 
    gestattet.
  6. Die Übertragung von
    Nutzungsrechten auf Dritte ist untersagt.
  7. Die Einräumung der
    Nutzungsrechte erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung
    aller Ansprüche des Fotografen.
  8. Der Fotograf bleibt auch bei
    Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte berechtigt, das Material für
    Eigenwerbung zu verwenden.

 


 

V. Haftung

  1. Der Fotograf haftet nicht für
    Verletzungen von Rechten Dritter (z. B. Marken, Personen, Objekte), es sei
    denn, ein entsprechendes Release-Formular ist beigefügt. Die Verantwortung
    für Veröffentlichungsgenehmigungen trägt der Kunde.
  2. Ab der ordnungsgemäßen
    Lieferung des Bildmaterials liegt die Verantwortung für dessen sachgemäße
    Verwendung beim Kunden.

 


 

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte
    Honorar; ansonsten die Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
    Foto-Marketing (MFM).
  2. Anfallende Kosten (z. B.
    Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Reisekosten) trägt der Kunde.
  3. Das Honorar ist bei Ablieferung
    der Aufnahme fällig. Teilhonorare sind bei Teillieferungen zu zahlen.
  4. Auch bei Nichtveröffentlichung
    des Bildmaterials ist das Honorar vollständig zu entrichten.
  5. Eine Aufrechnung ist nur mit
    unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 


 

VII. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Analoges Bildmaterial ist
    spätestens drei Monate nach dem Lieferdatum zurückzusenden.
  2. Digitale Daten sind nach
    Nutzung zu löschen oder die Datenträger zu vernichten.
  3. Bildmaterial, das nur zur
    Prüfung überlassen wurde, ist binnen eines Monats zurückzugeben.

 


 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei unberechtigter Nutzung oder
    Weitergabe des Bildmaterials wird eine Vertragsstrafe in Höhe des
    fünffachen Nutzungshonorars fällig.
  2. Bei fehlerhafter
    Urhebervermerkung wird ein Aufschlag von 100 % des Nutzungshonorars
    erhoben.

 


 

IX. Allgemeines

  1. Es gilt deutsches Recht, auch
    bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden bedürfen der
    Schriftform.
  3. Unwirksame Bestimmungen sind
    durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten
    kommen.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    ist der Wohnsitz des Fotografen, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
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